Gutachten

Klinisch-psychologisches Gutachten für Ausbildungskandidat*innen der Klinischen Psychologie und Gesundheitspsychologie.

Die psychische Eignung zur Aufnahme im Lehrgang für Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie ist nach dem Psychologengesetz (2013) §7 anhand eines Klinisch-psychologischen Gutachtens zu attestieren. 

Die Begutachtung in meiner Praxis setzt sich zusammen aus einem ausführlichen Anamnese- und Explorationsgespräch wie einer testpsychologischen Untersuchung. Das Gutachten, das Sie zur Vorlage in Ihrer theoretischen Ausbildungsstätte benötigen, erhalten Sie beim zweiten Gesprächstermin, in dessen Rahmen wir uns den Ergebnissen der Untersuchung widmen.

Bitte beachten Sie, dass das Gutachten, um angerechnet zu werden, nicht älter als ein Jahr sein darf.