Selbsterfahrung

im Rahmen der Ausbildung in Klinischer Psychologie oder Gesundheitspsychologie

Ich biete Personen, die sich in diesen Ausbildungen befinden, die dafür notwendige Selbsterfahrung an. Durch die Reflexion des eigenen Erlebens und Verhaltens sollen Themen erkannt und modifiziert werden, die einer zukünftigen Ausübung des klinisch-psychologischen und/oder psychotherapeutischen Tuns im Wege stehen könnten.

Die Anrechnungsmöglichkeit der Einzelselbsterfahrung ist derzeit nur Ausbildungskandidaten der Klinischen- und Gesundheitspsychologie vorbehalten. 

Als Klinische- und Gesundheitspsychologin unterliege ich gemäß §37 des Psychologengesetzes (2013) der Verschwiegenheitspflicht. Diese betrifft sowohl die Inhalte der Diagnostik, Behandlung und/oder Beratung als auch die Information, ob Sie eine solche überhaupt in Anspruch nehmen. Sollten Sie sich für eine Weitergabe Ihrer Daten (z.B. an Ihren behandelnden Arzt) entscheiden, können Sie mich in schriftlicher Form von der Schweigepflicht entbinden.